BGH: Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Der Bundesgerichtshof hat am 05.10.2016 entschieden, dass der biologische Vater nach der gesetzlichen Neuregelung auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind hat, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind nicht besteht und nie bestanden hat, dies jedoch dem Kindeswohl dient. Der Grund, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, reicht alleine nicht aus, um ein Umgangsrecht abzulehnen.

 

(BGH Beschluss vom 05.10.2016 Az.: XII ZB 280/15)